Personenstandsgesetz / Meldepflicht
Das Personenstandsrecht sieht nach der Geburt des Kindes nur den Normalfall des Anzeigeverfahrens vor (§§ 16ff PStG). Wird gegen dieses verstoßen, löst dies ein Bußgeld bewährtes Ordnungswidrigkeitsverfahren aus (§68 PStG). Mit der fristgerechten Anzeige des Geburtsortes und der -zeit sind anzeigepflichtige Personen jedoch entlastet.
Das einvernehmliche Nichtfeststellen der Identität der Mutter ist derzeit nicht personenstandsrechtswidrig. Im Moses-Projekt erfüllen wir somit nicht den Tatbestand der Personenstandsdatenunterdrückung (§ 169 I, 3. Alt. StGB/ Daniel Elbel ‘Rechtliche Bewertung anonymer Geburt und Kindesabgabe).
Es besteht Anzeigepflicht innerhalb einer Woche ab der Geburt. Im Moses-Projekt wird dieser Meldepflicht durch die Schwangerenberatungsstelle nachgekommen. Die Beraterin, die die Notsituation der Frau durch die psychosoziale Beratung kennt, bestätigt dem Standesamt, dass die Mutter aus schwerwiegenden Gründen ihre persönlichen Daten derzeit nicht preisgeben kann. Die Behörde kann den Bericht der Beraterin der staatlich anerkannten Schwangerenberatung trauen. Damit ist der staatlichen Feststellungspflicht der Personenstandsdaten Genüge getan.
Wird ein Kind allein geheim geboren und im Rahmen des Moses-Projektes in Obhut gegeben, wird dieses Kind innerhalb acht Tagen beim Standesamt angezeigt (§ 25 I PStG).
Das Moses-Projekt ist eine Notfallregelung und kein systematisches Angebot. Für ein systematisches Angebot bedarf es der gesetzlichen Regelung, die es derzeit noch nicht gibt.
Eine Babyklappe lässt konzeptionell keine Differenzierung zwischen tatsächlicher lebensbedrohender Notlage und anderen Fällen zu. DONUM VITAE hält die Babyklappe zur Bewältigung der Notlage in außerordentlich schwierigen Lebenssituationen der Frau für nicht geeignet., weil keine Frau im voraus weiß, was auf sie bei der allein geheim durchgeführten Geburt zukommt. Die intensiven ganz persönlichen Betreuungs- und Begleitungsmaßnahmen durch hochkompetente Beraterinnen führen sehr oft dazu, dass die Frau ihre Anonymität aufgeben kann. Damit wird auch dem Personenstandsgesetz in vollem Umfang Rechnung getragen.
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