Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht ist die Schweigepflicht verbunden. Die anvertrauten Privatgeheimnisse dürfen nicht offengelegt werden. Die Offenbarung zieht die Strafbarkeit (§ 203 Abs. 1, 4a StGB) nach sich.
Weil das Moses-Projekt gezielt in der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen angesiedelt ist, sind Berater/-innen, alle kooperierenden Mitarbeiter/-innen, vor allem jedoch Schwangere und junge Mütter mit ihren Kindern besonders geschützt.
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